Schaden Waschmaschine
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Habe mal eine Frage, meine Mutter hat ein Geschäft und die Mieterin darüber ist nachts die Waschmaschine ausgelaufen, jetzt sagt die Firmenversicherung meiner Mutter, dass der Schaden nur teilweise ausgeglichen wird, da meine Mutter angeblich unterversichert ist, dabei holt sich die Firmenversicherung das Geld von der Versicherung der Mieterin oder es läuft über die Gebäudeversicherung des Vermieters. Kann denn der Schaden von der eigenen Versicherung wegen Unterversicherung gekürzt werden, obwohl sich diese das Geld von der anderen Versicherung wiederholt und meine Mutter gar nicht der Verursacher war???
Gruß und danke im Voraus!
Agnes
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Hallo Agnes
Zuerst zur Frage, wer in Anspruch genommen werden muss: Schuld ist die Mieterin drüber, die muss seiner Mutter den Schaden ersetzen. Hoffentlich ist diese Mieterin versichert (Haftpflicht), sonst könnte es sein, dass die Mieterin nicht genug Geld hat um den ganzen Schaden zu ersetzen. Zur Frage der Unterversicherung: Es kann schon sein, dass deine Mutter mehr Waren im Laden hat, als in dem Versicherungsvertrag angegeben wurden. (Bsp: Angenommen es wurden Waren im Wert von 50.000 versichert, aber es sind Waren im Wert von 100.000 im Laden. Dann wird Deine Mutter nur die Hälfte ihrer Schäden ersetz bekommen.) Die Versicherung hat mit dem Hinweis auf Unterversicherung deshalb Recht! Dies gilt auch wenn nur ein Teil der Waren kaputt ist (gleiches Beispiel 50.000 / 100.000 wenn nur Waren im Wert von 20.000 kaputt gegangen sind bezahlt die Versicherung nur 50 % des Schadens von 20.000 also nur 10.000). Um dieses Problem zu umgehen bieten Versicherungen gegen einen Aufschlag an auf die Einrede der Unterversicherung zu verzichten. Wer dies nicht bezahlt bekommt eben nur einen Teil seines Schadens ersetzt, er hat ja auch weniger Versicherungsprämie bezahlt. Auch wenn die Versicherung möglicherweise Geld von der Mieterin oder deren Versicherung bekommt handelt sie richtig. Wen sie nämlich kein Geld bekommt würde sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Deine Mutter ist an die FALSCHE Versicherung / Person herangetreten Ich denke Deine Mutter sollte sich unbedingt einen Anwalt nehmen. Die Kosten des Anwalts muss von der Nachbarin oder deren Versicherung mitgetragen werden. Da deine Mutter hier (jedenfalls teilweise) eine Regulierung von der falschen Person verlangt, hat sie das Risiko, dass sie sonst auf ihrem Schaden sitzen bleibt, weil die Schäden gegenüber Versicherungen schon in 6 Monaten verjähren können.
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Liebe Grüße
Micha
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(19.08.2009 - 21:35) - Fettschrift