November 2009

Hauskauf Doppelversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eigenheimversicherung kündigung

wir verstehen Ihre Sorge und sind bemüht Ihnen rasch zu helfen. Dazu müssen nun genau folgende Fragen rasch abgeklärt werden:
  • Wann ist der Versicherungsbeginn Ihrer neuen Versicherung?, wann haben Sie für das Haus den Kaufvertrag unterschrieben?
  • Wurde Ihnen vom Grundbuchsamt bereits der Grundbuchsbeschluss zugestellt?
  • Wenn ja, wann wurde Ihnen der Grundbuchsbeschluss zugestellt?
  • Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie (per Mail)  von Ihrem Kündigungschreiben an die Vorversicherung (falls vorhanden).
  • Bitte übermitteln Sie uns in Kopie (per Mail) die Kündigungsablehnung (falls vorhanden).
Wir müssen die Fristen genau überprüfen dann können wir Ihnen einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

 

Prinzipiell ist es so, dass wenn das versicherte Eigenheim erworben wird, die dafür abgeschlossene und aufrecht bestehende Gebäudeversicherung auf den Erwerber über geht. Der Erwerber aber auch die Versicherungsgesellschaft können die Eigenheimversicherung jedoch innerhalb eines Monats ab Erwerb mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Als Zeitpunkt des Erwerbes gilt die Zustellung des Bescheides zur Eintragung ins Grundbuch oder, falls das Objekt ersteigert wurde, der Zuschlag in der öffentlichen Ersteigerung.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Übernahme von etwaigen Dauerrabattrückforderungen des "Vorvertrags" bereits im Vorfeld mit dem Verkäufer, am besten im Kaufvertrag abgeklärt werden sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24 Team

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Dauerrabattrückforderung

siehe auch weitere Posts zum Thema Eigenheimversicherung, Hauskauf und Dauerrabatt Rückforderung...

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Doppelversicherung

Es gibt für eine etwaige Doppelversicherung den Paragraphen § 60 Abs. 1 VersVG Doppelversicherung

Damit wird alte Versicherung als die gültige angenommen und die neue Versicherung kann mit diesem Paragraphen gekündigt werden (mit beilage der alten Versicherungskopie)

Sollte die Einmonatsfrist versäumt worden sein kann die alte Versicherung nur zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

Bei älteren Verträgen die abgelaufen sind gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wichtig im Kündigungsschreiben sollte der Paragraph angegeben sein

§ 6 Abs. 1 Z 2 KschG Ablaufkündigung/ kein Hinweis auf Verlängerungsklausel (nur für Konsumentenverträge) (25,5KB)
§ 8 Abs. 2 VersVG Stillschweigende Verlängerung der Vertragsdauer (25KB)
§ 8 Abs. 3 VersVG Ablaufkündigung für 3-Jahresverträge

Ich hoffe damit geholfen zu haben

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KFZ Versicherungs wechsel

Servus,

 

Ich musste festellen, dass meine Haftpflichtversicherung doch wohl eine der Teurern ist, daher würde ich diese nun gerne wechseln.

 

Versicherung wechseln

Hallo,

 

folgendes sollten Sie grundsätzlich & mindestens beachten.

 

In erster Linie müssen Sie feststellen, wann ein Versicherungswechsel möglich ist. Dies lässt sich anhand des Zulassungsdatums feststellen bzw. auf der Versicherungspolizze einsehen.

Vor der Kündigung der bestehenden Versicherung sollten die Annahmebedingungen der neuen Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Z.B. kann eine Annahme abgeleht werden, wenn sich der Versicherungsnehmer in einer Malusstufe (10,11,12 usw.) befindet, also eine negative Schadensbilanz aufweist.

Danach können Sie ein Kündigunsschreiben aufsetzen, unterschreiben und eingeschrieben an Ihre bisherige Versicherungsgesellschaft einschicken.

Dann die Kfz-Haftpflichtversicherung hier online buchen und wir hinterlegen inerhalb von 3 Tagen die Versicherungsbestätigung.

Daraufhin erhalten Sie die neue Polizze.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr versichern24 Team.

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