January 2009
Hallo Agnes, natürlich
Submitted by Martin on 26 January, 2009 - 16:27.
Hallo Agnes,
natürlich gibt es eine totale Familienrechtsschutzversicherung.
Leider auch viele Anbieter, die Frage ist, was Dir wichtig ist.
Was ist Dir das wert?
Lg
Martin
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Privatrechtsschutz für Familien
Submitted by versichern24 on 27 January, 2009 - 13:48.
Hallo Frau Meier!
Prinzipiell sind wir eher vorsichtig mit Begriffen wie "total, komplett, rundum" und der gleichen, denn jede Versicherung hat eine Reihe an Ausschlüssen.
Die wichtigstesten Fragen werden wir hier erläutern.
- Welche Bereiche sollen abgedeckt werden?
- Allgemeiner Schadenersatzrechtsschutz
- Allgemeiner Strafrechtsschutz
- Ermittlungs-Strafrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz
- Versicherungsvertragsrechtsschutz
- Gutachtenrechtsschutz im Privatbereich
- Liegenschaftsrechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten
- Rechtsschutz für Erbrecht und Familienrechtssachen
- Ausfallversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
- Lenkerrechtsschutz
- Allgemeiner Strafrechtsschutz für Vorsatzdelikte
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Arbeitsrecht und Dienstrechtssachen
- Sozialversicherungsrechtsschutz
- Datenrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Führerscheinrechtsschutz
- Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz
- Versicherungsschutz in Verwaltungsverfahren
- Welche Laufzeit soll der Vertrag haben?
- 1 Jahr
- 3 Jahre
- 10 Jahre
- Wer soll versichert sein?
- Single: Der Versicherungsnehmer
- Familie: Der Versicherungsnehmer inkl. Partner, Kinder und Enkelkinder*²
- Alleinerzihender Elternteil und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder*
- Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
- hier gibt es verschiedene Möglichkeiten - empfohlen wird eine Summe über 100.000 €.
- Je nach Art des Risikos sollte diese individuell beurteil werden.
- Sind Punkte wie Diversion, Mediation, Schiedsgericht und Anwaltskorrespondenz mitversichert?
- Gilt der Rechtsschutz außerhalb von Österreich bzw. EU / Europa?
- Ist die freie Wahl eines Rechtsanwaltes möglich?
- Gibt es einen Selbstbehalt? Wie hoch ist dieser?
Bei der Ausarbeitung der Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
*Gemeint sind in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder, welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich noch in Ausbildung befinden beziehungsweise noch nicht fähig sind sich selbst zue rhalten oder im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und unter dessen Sachwalterschaft stehen. (Gilt für ARAG Alleinerzieher-Rechtsschutz)
*² Gemeint sind der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlich) sowie minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) und alle großjährige, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Enkelkindernur wenn sie in dem selben Haushalt leben. (Gilt für ARAG Familien-Rechtsschutz)
*² Gemeint sind der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlich) sowie minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) und alle großjährige, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Enkelkindernur wenn sie in dem selben Haushalt leben. (Gilt für ARAG Familien-Rechtsschutz)
Freundliche Grüße
Ihr versichern24.at Team
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schließe mich der frage an!
Submitted by daschinagirl on 8 February, 2009 - 13:43.
hallo! da schließe ich mich gleich der frage an! weiß jemand bescheid. vielleicht gibt es ja eine versicherung, deren premien so nach und nach ansteigen? oder wo man die höhe selbst wählen kann?
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Für Auskünfte...
Submitted by inane on 11 May, 2009 - 13:57.
... über so eine Variante der LV könnt ihr auch gerne mir eine kurze mail zukommen lassen.
inane_84@hotmail.com
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haushaltsversicherung auch für WGs
Hey Chinagirl! Schön, dass du eine WG gefunden hast! Ich bin zwar kein Versicherungsmakler, allerdings denke ich, sollte der Hauptmieter der WG einfach eine "normale" Haushaltsvers. abschließen und der Vers. alle Mitbewohner namentlich bekannt geben, dann sollte alles glattgehen. Kannst ja vor Vertragsabschluss einfach mal nachfragen. Bei meiner Haushaltsvers. sind folgende Schäden inbegriffen: Feuer, Einbruch & Raub, Sturm, Hagel, Wasser, Leitungswasser (wenn also zB die Waschmaschine den Geist aufgibt).
lG Andrea :-)
Danke für den Tip!
Mittlerweile haben wir eine HV gefunden. Jetzt können die Spiegel brechen ;-) hihi. ;-)