Dauerrabattrückforderung, keine Kenntnis beim Hauskauf
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Hallo Peter!
folgende Zahlungspflichten bestehen in Hinsicht auf die Prämienzahlung des Eingeheimversicherungvetrages vom Veräußerer
Wenn der Vertrag für die Gebäudeversicherung vorzeitig gekündigt wurde und ein Dauerrabatt bei Abschluss vereinbart wurde, dann steht dieser der Versicherungsgesellschaft zu.
Die Haftung für die Prämie trägt hierbei bei einem Vertrag abgeschlossen vor 1.1.1995 bis zum Ende der
laufenden Periode, in der die Kündigung wirksam wird der Veräußerer des Hauses.
Bei einem Vertrag für das Eigenheim abgeschlossen nach 1.1.1995 wird die Prämie zwischen Veräußerer und Erwerber aufgeteilt. (vom Kaufvertragsdatum bis zur Übergabe -> Veräußerer und von Übergabe bis zum Grundbucheintrag -> Erwerber)
Den Dauerrabatt jedenfalls muss der Veräußerer übernehmen. Dazu gibt es Seitens Judikatur auch bereits Fälle, welche besagen, dass diese Zahlungspflicht nicht den Erwerber trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24 Team