Februar 2009
Eigenheimversicherung nicht Pflicht
Hallo Klarissa, eine Eigenheimversicherung ist nicht Plficht, sollte aber abgeschlossen werden, um Schäden am Haus (Feuer, Schnell, Sturm,...) abzudecken. Da solche Schäden schon den Rohnbau beeinträchtigen können, emfpiehlt es sich eine Eigenheimversicherung schon zum Baubeginn abzuschließen. Erkundigen Sie sich, viele Versicherungen bieten eine Variante für den Rohbau als Vorstufe zur Eigenheimversicherung an - und zwar "gratis", sofern man mit Bauende dann die Eigenheimvers. in Anspruch nimmt.
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Der Dauerrabatt wird in der
Der Dauerrabatt wird in der Regel bei zeitlich begrenzten Verträgen eingeräumt und von der Prämie abgezogen. Doch Vorsicht bei vorzeitiger Kündigung, in diesem Fall ist diese Rabattleistung an die Versicherung zurück zu zahlen.
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Dauerrabatt Rückforderung
Hallo!
Zu diesem Thema folgendes:
Dauerrabatt Rückforderung
Eine Dauerrabattvereinbarung wird meistens bei 10 Jahres Verträgen vereinbart.
Problematisch wird es, wenn das Kündigungsrecht für Verbraucher laut Versicherungsvertragsgesetz nach 3 Jahren ab Vertragsabschluss genutzt wird. Denn in diesem Fall steht dem Versicherungsunternehmen das Recht zu den Dauerrabatt zurück zu fordern.
Im Antrag angeführten Prämien sind im Normalfall bereits um den Prozentsatz des Dauerrabatts (20%) ermäßigt.
Meistens wird die Rückforderung des Dauerbatts gestaffelt gegliedert.
- 25% der Prämie / Jahr müssen nach drei Jahren für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nachbezahlt werden.
- 12, 5% der Prämie / Jahr nach fünf Jahren .
wie vermeide ich Streitigkeiten mit der Versicherung?
Um Streitigkeiten zu vermeiden ist es Sinnvoll sich über Dauerrabatt bzw. eventuelle Rückforderungen solcher vor Vetragsabschluss zu informieren.
Tipp: (Übernahme des Dauerrabatts) - Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens wird häufig dieser Dauerrabatt bis zur Höhe der neuen Jahresprämie übernommen. Besprechen Sie dies unbedingt vor Vertragsabschluss!
Auszug aus dem VersVG, § 8 Abs. 3:
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er ein Versicherungsverhältnis, das er für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Eine allfällige Verpflichtung des Versicherungsnehmers zum Ersatz von Vorteilen, besonders Prämiennachlässen, die ihm wegen einer vorgesehenen längeren Laufzeit des Vertrags gewährt worden sind, bleibt unberührt.
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Bonusstufe "mitnehmen"
Sehr geehrter Herr Singer,
normalerweise werden Bonus/Malus Stufen - also konkret die Bonusstufen innerhalb von Familienangehörigen weitergegeben und dies wird je nach Versicherungsgesellschaft (dazu sollte immer individuell nachgefragt werden) akzeptiert. Je nach Verwandschaftsgrad, also umso höher umso schwieriger kann eine mitnahme der Bonusstufe sein.
Ein B/M Verzicht bzw. Übernahme wird auch oft von Versicherungen akzeptiert, wenn Sie ein Fahrzeug jahrelang in einem Unternehmen gefahren haben und Sie erwerben das Fahrzeug von der Firma. In solchen Fällen kann nach Rücksprache mit der neuen Versicherungsgesellschaft die B/M Stufe mitgenommen werden.
Eine Stufe von Privatpersonen zu übernehmen ist aber unüblich. In diesem Fall kann es sich, wenn überhaupt, einzig und allein um ein Gerücht oder um eine Ausnahmeregelung handeln.
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theoretisch veraltet
... ich habe gelesen, dass früher das bonus/malus system gesetzlich vorgeschrieben war, heute ist es das nicht mehr. versicherungen können also statt dem bonus/malus ein anderes system hernehmen um die prämien zu bemessen. irgendeine einstufung gibt es aber immer.